Nennungen auf Formblatt 1 ( Sperlingshund anklicken und herunterladen) Kopie der Ahnentafel und aller früheren Verbandsprüfungen beifügen
Nennungen bitte vollständig ausfüllen mit Angabe in welchen JGHV Sie Mitglied sind. z.B. - JGHV Osterholz oder VUV -
Anträge zur Jahreshauptversammlung des VUV e.V am 03.04.2004 in Wildeshauses
Der Mitgliederversammlung legte ich zur Abstimmung folgende Anträge vor:
Anhang NR.1 – Zuchtzulassungsordnung
Mindestvoraussetzungen sind:
1. Zucht aus Form und Anlagen:
(jagdlichen Anlagen = nachgewiesen durch eine HZP)
d) die eine Herbstzuchtprüfung nach der VZPO des JGHV bestanden haben, dies betrifft beide Elternteile.
Ich beantrage die Mindestvorsetzungen wie folgt zu ändern:
Mindestvoraussetzungen sind:
1. Zucht aus Form und Anlagen:
(jagdlichen Anlagen = nachgewiesen durch eine HZP oder AZP)
d) die eine Herbstzuchtprüfung oder AZP nach der VZPO des JGHV bestanden haben, dies betrifft beide Elternteile.
Begründung:
Für die züchterische Bewertung sind Jagdhundeprüfungen unverzichtbar, jedoch meine ich, dass das Prüfungsgeschehen so auszurichten ist, dass den heutigen Tier- und Naturschutzanforderungen, sowie den Jagd-/Schonzeiten Rechnung getragen wird.
Die Alterszuchtprüfung (AZP) war früher ein fester Bestandteil unserer Hundeprüfungen.
Spät gewölfte Frühjahrswürfe haben heute vor den Herbstzuchtprüfungen des Folgejahres kaum die Möglichkeit waidrecht ihre nötige Wildschärfe unter Beweis zustellen. Ich nenne hier z. B. die Verschiebung der Jagdzeiten für Tauben vom 1.Juli auf den 1. November. Was bleibt ist die Zeit nach dem 1. September bis zum Prüfungstermin der HZP. Diese Termine liegen überwiegend in der Zeit 1. – 3. Woche September.
Auch sehr gut veranlagte Hunde müssen für die Durchführung im Fach „ Stöbern mit Ente im deckungsreichen Gewässer“ eingearbeitet sein. Diese Hunde dürfen wegen evtl. Übungsmöglichkeiten für die Zucht nicht verloren gehen, deshalb ist die AZP als Anlagenprüfung in unserer Zuchtordnung aufzunehmen.
2. Antrag
Ich beantrage, sofern mein Antrag zu 1. die Zustimmung der Mitgliederversammlung findet, dass auf den Herbstzuchtprüfungen des VUV e. V, in Ergänzung zu § 4 Abs. 2 VZPO, Hunde zugelassen werden, die älter als bis zu 24 Monate sind wie § 4 Abs. 2 VZPO es bestimmt. Diese Hunde sind entsprechend der Ordnung für Verbands-Herbstprüfungen (HZP), als Alterszuchtprüfung (AZP) zu prüfen. Zugelassen werden nur Hunde zur AZP, die in Haar und Formwert mindestens die Note „Gut“, gesund (HD = A oder B) und wesensfest sind.
Begründung:
Die Ausbildung eines jungen Hundes gestaltet sich durch Rückgang der Niederwildbesätze immer schwieriger und erfordert somit eine längere Ausbildungszeit.
Gemäß § 2 „Zweck des Vereins“ unserer Satzung des VUV e.V, ist die Grundlage, die Erhaltung und Festigung des Ungarischen Vorstehhund in ihrer Rassereinheit, ihrem Wesen, ihrer Konstitution und ihrer formvollendeten Erscheinungsbilder durch Zucht, der Führung und Prüfung von Ungarischen Vorstehhunden zum vielseitigen Jagdgebrauch, um eine waidgerecht Jagdausbildung im Sinne der jagdrechtlichen Bestimmungen zu gewährleisten.
Dieser Zweck des VUV e.V. darf sich nicht nur auf Hunde beschränken, wie es § 4, Abs. 2 VZPO beschreibt.
Die Zulassungsbeschränkung ist erforderlich, damit nur die Hunde eine AZP absolvieren, die die Mindestzuchtanforderung insoweit nachweisen können.
- Die Anträge wurden auf der JHV nicht angenommen.
Begründung: Auf Antrag ist eine AZP möglich! Ein Beschluß zur Zulasssung zur AZP liegt beim Vorstand.