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Leider kommt es immer wieder vor, dass Jagdhunde bei einer Jagd durch Dritte verletzt oder gar getötet werden.

Für den Jagdhundbesitzer stellt sich hier die Frage: Was ist/war mein Jagdhund eigentlich wert?

Im Schadensfall und der damit verbundenen Auseinandersetzung mit der Versicherung ist  der Wert des Hundes von Bedeutung. Der Wert eines Hundes lässt sich darstellen in der Summe der Aufwendungen für den gleichwertigen Ersatz.

In der Entschädigungspraxis wird immer wieder vorgetragen, dass nach Marktpreisen zu entschädigen sei. Es stellt sich hier die Frage, ob ein "Markt" für Jagdgebrauchshunde überhaupt besteht und ob genug Verkaufsdaten vorliegen, um von "Marktpreisen" mit allgemeiner Gültigkeit ausgehen zu können.

Ohne Frage besteht ein Welpenmarkt, deren Kaufpreise wir kennen, jedoch wird von diesen Hunden nur ein Bruchteil auf einer VGP geführt. Von denen werden wiederum nur etwa fünf bis zehn Prozent angeboten/verkauft. Die hier erzielten Verkaufspreise sind weitgehend nicht bekannt.

Hier beginnt die Aufgabe des Sachverständigen den Wert des Jagdhundes zu ermitteln.

Es darauf hinzuweisen, dass der Wert und nicht der Preis des Hundes zum Stichtag Gegenstand der Aufgabenstellung ist. Zwar basiert jeder Preis auf irgendeinen Wert und umgekehrt, aber dieser Zusammenhang muss nicht in einer Gleichheit bestehen.

Wertanalyse – Ermittlung des Gebrauchs- und Zuchtwertes

Die Wertanalyse ist eine Methode, durch die der Nutzen eines Objektes, hier Jagdhund, dargestellt und die Richtigkeit durch Überprüfung bestätigt wird.

Das „Prinzip der Bewertung“ bildet die Grundlage der Methode der Wertanalyse. Der Wert einer „Sache“ wird im Allgemeinen auf drei Bezugsgrössen abgestimmt, die nach ihren Dimensionen und in ihren gegenseitigen Abhängigkeiten bewertet werden.

Die Wertmaßstäbe, bezogen auf einen Jagdhund, sind hier:

1. Qualität – jagdliche Leistung, Zuverlässigkeit und Güte (Gesundheit)
2. Rentabilität – Kosten und Nutzung (Einsatz als Zuchthund)
3. Aktualität – Deckung des Bedarfes, Markt, Mode im Hinblick auf die gebotene Qualität.

Durch diese Wertanalyse sollen Rechenfaktoren bestimmt werden, um den Wert eines Jagdhundes ( Vorstehhundes )zu ermitteln, der im Jagdeinsatz durch einen Dritten verletzt, bzw. getötet wird.

Die Anlagen- und Zuchtprüfung VJP und HZP werden innerhalb von Prädikaten bewertet.         – hervorragend, sehr gut, gut, genügend, mangelhaft und ungenügend -

Im Bewertungsfall „Allgemeine Wertanalyse“ wird angenommen, dass die VJP und HZP mit dem durchschnittlichen Prädikat – sehr gut – bestanden worden sind.

Ich halte es für angemessen bei Hunden, deren Prüfungsergebnis im unteren – gut -, bzw. im Prädikat – genügend – liegt, Abschläge vorzunehmen.

Eine geeignete Bewertungsmethode zur Ermittlung dieser Abschläge ist die Zielbaummethode nach Aurnhammer*. Grundlage der Zielbaummethode ist die Nutzwertanalyse . Die Nutzwert-analyse befasst sich mit dem Vergleich und der Beurteilung von alternativen Situationen. Bei der Bestimmung von Minderwerten eines Jagdhundes werden die Prüfungsergebnisse im Prädikat – sehr gut – (Wert = 100%), denen des zu bewertenden Jagdhundes gegenüber gestellt und im Einzelnen gewichtet. ( Soll–/Ist-Vergleich)

Die Wertanalyse erstreckt sich über die Sammlung aller Informationen, die über die zu untersuchende Sache (hier: Jagdhund und seine Ausbildung) erhalten werden können. Sie umfasst alle Abschnitte, von der Anschaffung bis zum Abschluss der Ausbildung anfallenden Kosten.

Der Ansatz der Bewertungsfaktoren erfolgt unter der Annahme eines guten bis sehr gut veranlagten Jagdhundes, und dass die Ausbildung des Hundes kontinuierlich durchgeführt wird und die einzelnen Prüfungen aufeinander aufbauen.

Ermittlung des Gebrauchswertes

Die jagdliche Leistung wird dokumentiert durch die absolvierten Prüfungen.

Der Zeitaufwand für die Vorbereitung/Ausbildung des Jagdhundes zur jeweiligen  Prüfung ist unter Berücksichtigung der Prüfungsfächer darzustellen.

Die Ausbildung eines Jagdhundes wird primär vom Hundebesitzer durchgeführt.

Die Partnerbeziehung „Mensch – Hund“ wird in der Ausbildung durch den Hundbesitzer gefördert und gefestigt. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass der Mensch während der Ausbildung ebenso lernen(neu lernen) muss wie der Hund mit der Massgabe eines erhöhten Zeitaufwandes.

Die Anforderungen und der durchschnittlich erforderliche Zeitaufwand stellen sich wie folgt dar:

Die VJP ist eine Zuchtprüfung, zu der die natürlichen jagdlichen Anlagen des Junghundes durch entsprechende Vorbereitung soweit geweckt sein sollen, dass Nase, Spurwille, Suche, Vorstehen, Führigkeit und Gehorsam beurteilt werden können. Gehorsam ist kein Prüfungsfach der VJP, gleichwohl wird der Gehorsam festgestellt.

Bei der Junghundausbildung ist der Gehorsam „Stubendressur“ der Grundstock der weiteren Ausbildung.

Die Jagdgebrauchshundvereine des JGHV bieten Vorbereitungslehrgänge zur VJP an. In der Regel 5-6 Lehrgangs-Vormittage über einen Zeitraum von 5 – 6 Wochen. In diesem Zeitraum soll der Junghund für die VJP ausgebildet und durch heranführen an Wild in seinen natürlichen Anlagen geweckt werden. Gefestigt werden die jeweiligen Übungen durch tägliche Arbeits-einheiten im Garten/Revier.

Als Zeitaufwand sind zu berücksichtigen:

5 Lehrgangstage a’ 4 Zeitstunden                        
5 * 6 Tage a’ 1,0   Zeitstunden
davon 50% im Jagdrevier mit 1 Stunde Fahrzeit 
Prüfungstag einschl. Fahrzeit                        
20 Stunden
30 Stunden
15 Stunden
10 Stunden
ZeitaufwandVJP                                             75 Stunden

Bei der HZP steht im Vordergrund die Feststellung der Entwicklung der natürlichen Anlagen des Junghundes im Hinblick auf seine Eignung und zukünftige Verwendung im vielseitigen Jagdgebrauch und als Zuchthund.

Die Jagdgebrauchshundvereine des JGHV bieten Vorbereitungslehrgänge zur
HZP/Brauchbarkeitsprüfung an. In der Regel 6 Lehrgangs-Vormittage über einen
Zeitraum von 6 Wochen. Die Ausbildung des Jagdhundes in der Feld- und Wasserarbeit soll zu dieser Zeit im Wesentlichen abgeschlossen sein.

Die HZP ist unterteilt in Anlagen- und Abrichtefächern.
Die Anlagenfächer sind: Nase, Suche, Vorstehen, Führigkeit, Arbeitsfreude und
Wasserarbeit. 

Abrichtefächer sind: Verlorenbringen von Federwild, Haarwildschleppe, Art des Bringens und Gehorsam.

Im Vordergrund der Ausbildung stehen hier die Abrichtung im Apport und die Einarbeitung des Hundes für die Wasserarbeit. Weiter ist zu berücksichtigen, dass für das Legen/Ziehen der Haar- und Federwildschleppe eine zweite Person erforderlich ist.

Als Zeitaufwand sind zu berücksichtigen:

6 Lehrgangstage a’ 4 Zeitstunden                                  
5 * 6 Tage a’ 3,0 Zeitstunden einschl. Fahrzeitins Revier 
Prüfungstag einschl. Fahrzeit                
  24 Stunden
  90 Stunden
  10 Stunden
Zeitaufwand HZP                                           124 Stunden

Brauchbarkeitsprüfung nach den Brauchbarkeitsrichtlinien der Bundesländer.

Nachweis der Brauchbarkeit:

Die Notwendig der jagdlichen Brauchbarkeit ergibt sich z.B. aus § 4 NjagdG zu § 1 BJagdG, Abs. 3: „ Der Jäger hat, den Geboten der Waidgerechtigkeit entsprechend, mit brauchbaren Jagdhunden zu jagen.“

Ein Jagdhund ist brauchbar, wenn er eine Herbstzuchtprüfung (HZP) mit zusätzlicher Schweißprüfung und Prüfung der Gehorsamsfächer und freies Verlorensuchen eines ausgelegten Stückes Federwild bestanden hat.

In Ergänzung zur HZP ist der Hund für die Schweißarbeit (Übernacht-Schweißfährte – 400 m) einzuarbeiten.

Die Schweißfährten müssen in Revier (Wald) gelegt und mit dem Hund gearbeitet werden. In der Regel sind 4 Übungsfährten ausreichend.

Als Zeitaufwand sind zu berücksichtigen:

4 * 4 Tage a’ 3,0 Zeitstunden einschl. Fahrzeit ins Revier 
Freiverlorensuche und Gehorsam                                   
Prüfungstag einschl. Fahrzeit                                       
12 Stunden
  8 Stunden
10 Stunden
Zeitaufwand „Zusatzfächer“ JEP                               30 Stunden

Verbands-Gebrauchsprüfung (VGP)

Die Vorbereitung auf die Verbands-Gebrauchsprüfung (VGP), die „Meisterprüfung“ des Hundes, baut auf das Erlernte (HZP und JEP) auf. Die VGP wird in der Regel im Folgejahr nach der HZP absolviert. Auf der VGP werden neben den bereits auf der HZP/JEP geprüften Fächern, Bringen von Fuchs über Hindernis, Fuchsschleppe, Stöbern, Buschieren, Manieren und Nachziehen am Wild, Verhalten am Stand, Leinenführigkeit, Folgen frei bei Fuß, Ablegen
Benehmen vor eräugtem Feder- und Haarwild und Schußruhe geprüft.

Die Einarbeitung für die VGP beginnt in der Regel nach der Brut- und Setzzeit, Mitte Juli und wird kontinuierlich bis zur VGP-Prüfung fortgesetzt. Die Prüfungstermine sind in der Regel im Oktober eines Jahres. Ein Ausbildungszeitraum von 12 Wochen kann als durchschnittlich angesehen werden.

Als Zeitaufwand sind zu berücksichtigen:

12 Wochen * 4 Tage a’ 3,0 Zeitstunden
einschl. Fahrzeit ins Revier                  
 2 Prüfungstage einschl. Fahrzeit          

144 Stunden
  16 Stunden 
Zeitaufwand VGP                                  160 Stunden

Bringtreueprüfung (Btr)

Durch die Bringtreueprüfung soll die besondere Zuverlässig des Gebrauchshundes im Bringen festgestellt werden. Für die Bringtreueprüfung werden Füchse verwendet.

Als Zeitaufwand sind zu berücksichtigen:

10 Tage a ’ 2,0 Zeitstunden
einschl. Fahrzeit ins Revier        
Prüfungstag einschl. Fahrzeit   

20 Stunden
  5 Stunden
Zeitaufwand Btr                      25 Stunden

Zeitaufwand insgesamt

VJP                                   

HZP                                

(JEP                           30 Stunden)

VGP                        
 75 Stunden

124 Stunden



160 Stunden
Insgesamt                    - ohne JEP359 Stunden

Btr.                                                  25 Stunden

Bewertung des Gebrauchswertes in Euro

Die geldliche Bewertung erfolgt in Anlehnung an die Entschädigungspraxis von Versicherungs-gesellschaften bei Entschädigungen von Eigenleistungen im Schadensfall. Die Versicherungs-gesellschaften entschädigen Eigenleistungen mit einen Stundensatz von 8,00 € - 15,00 €. Ich halte hier einen Stundensatz von 10,00 €/Stunde für angemessen und sachgerecht. Für die Fahrten mit dem PKW zu den Lehrgängen/Revier und Prüfungen halte eine Kilometer-pauschale von 0,30 €/km für angemessen.

Sonstige Aufwendungen – Fahrtkosten, Schleppwild und Gebühren

Fahrten     Es werden für die Fahrten zu den Lehrgängen und
                ins Übungs-Revier jeweils 30 km (hin und zurück)
                und 60 km(hin und zurück) zum Prüfungsort angesetzt.

VJP           - Lehrgang/Revier 20 x 30 km              = 600 km
                 - Prüfung                                       =   60 km

                                                                        660 km

                 - Fahrkosten VJP 660 km x 0,30 €                               =  198,00 €
 
HZP           - Lehrgang/Revier 36 x 30 Km           = 1.080 km
                 - Prüfung                                     =     60 km

                                                                     1.140 km
                - Fahrkosten HZP 1.140 km x 0,30 €/km                        =  342,00 €

JEP           - Revier 16 x 30 km                           =  480 km
                 - Prüfung                                       =   60 Km

                                                                        540 km

                 - Fahrkosten JEP 540 km x 0,30 €/km                          =  162,00 €

VGP          - Revier 48 x 30 km                         = 1.440 km
                 - Prüfung 2 x 60 km                       =    120 km

                                                                     1.560 km

                 - Fahrkosten VGP 1.560 km x 0,30                              =  468,00 €

Btr             - Revier 10 x 30 km                          = 300 km
                 - Prüfung                                       =   60 km

                                                                        360 km


                 - Fahrkosten Btr 360km x 0,30 €/km                            =  108,00 €

Schleppwild

                 
Für die Jagdhundeausbildung ist Haarwild (Kanin,
                  Fuchs) und Federwild (Fasan, Ente u.a)erforderlich.
                  Dieses kann über den Hande erworben werden.
                  Die Handelspreise einschl. Versandkosten sind
                  zu berücksichtigen.

                  HZP/JEP Schleppenwild u. l. Enten                75,00 €

                  VGP Schleppwild                                        50,00 €

Gebühren


                  Für das Ausrichten der Prüfungen/Lehrgängewerden von
                  den Jagdgebrauchs- und Zuchtvereinen Nenngelder
                  bzw. Lehrgangsgebühren erhoben.

VJP            Vorbereitungslehrgang                            50,00 €
                 Nenngeld                                             50,00 €                
                                                                             
HZP/JEP     Voreitungslehrgang                                 50,00 €
                Nenngeld                                        HZP 60 €, JEP 125/30 €

VGP           Nenngeld                                              90,00 €

Btr             Nenngeld                                             30,00 €

Härtenachweis HN       
Eintragungsgebühr JGHV                                          25,00 €

Gesamtaufwendungen der einzelnen Zucht- und Gebrauchsprüfungen

VJP           Ausbildung 75,00 Std. x 10,00 €/Std.      750,00 €
              Fahrkosten                                         198,00 € 
              Gebühren                                           100,00 €

                                                    gerundet   1.000,00 €

HZP           Ausbildung 124,00 Std. x 10,00 €/Std. 1.240,00 €
              Schleppwild/Enten                                 75,00 €
              Fahrkosten                                         342,00 €
              Gebühren                                           110,00 €

                                                      gerundet 1.875,00 €

JEP           Ergänzung HZP 30,00 Std. x 10,00 €/Std. 300,00 €
              Fahrkosten                                         162,00 €
             Gebühren                                              30,00 €
 
                                                         gerundet 500,00 €

                 Ohne HZP 150,00 Std. x 10,0 €/Std.  1.500,00 €
                 SchleppwildEnten                                75,00 €
                 Fahrkosten                                       500,00 €
                 Gebühren                                         175,00 €

                                                                    2.250,00 €

VGP           Ausbildung 160 Std. x 10,00 €/Std.       1.600,00 €
               Schleppwild                                          50,00 €
               Fahrkosten                                         468,00 €
               Gebühren                                             90,00 €

                                                        gerundet 2.200,00 €

Btr              Ausbildung 25 Std. x 10,00 €/Std.           250,00 €
                Fahrkosten                                         108,00 €
                Gebühren                                             30,00 €

                                                           gerundet 400,00 € 

Altersminderung

Die Lebenserwartung der Vorstehhunde-Rassen liegt zwischen 10 – 18 Jahren.
Die mittlere Lebenserwartung wird mit 14 Jahren angesetzt.

Für die Ableitung von Altersminderungsfaktoren sind Grenzwerte festzulegen.

Das Ende der jagdlichen Ausbildung, hier die VGP, erfolgt i. d. R. im Alter von 3 Jahren eines Vorstehhundes. Unter Berücksichtung eines End-Alters von 14 Jahren und die Gesundheit eines Hundes kann als Grenzwert der jagdlichen Nutzung ein Alter von 12 Jahren gesetzt werden.

Der Zeitraum der jagdlichen Nutzung nach Abschluss der Ausbildung – Gesamtnutzungsdauer (GND) - eines Vorstehhundes mit der mittleren Lebenserwartung von 14 Jahre beträgt somit 9 Jahre.

An dieser Stelle kann sicher diskutiert werden, ob nicht nach Festlegung der Grenzwerte eine lineare Minderung zutreffende Ergebnisse liefert, jedoch hat die Realität gezeigt, dass das Leistungsvermögen eines Jagdhundes mit zunehmenden Alter überproportional abnimmt. Im Gegensatz hierzu ist festzustellen, dass bis zum 5-6 Lebensjahr eine Verringerung des Leistungsvermögens kaum spürbar ist.

Dieses Wertminderungsproblem habe ich näher untersucht. Im Ergebnis habe ich eine mathematische Formel hergeleitet, die diesem Problem annähernd gerecht wird. Ich gehe davon aus, dass bis zum Alter von 6 Jahren (3 Jahre nach Abschluss der Hundeausbildung) eine maximale Minderung von 20 % vorliegt.

Mathematisch stellt sich dies wie folgt dar:


                                     X = Jahre ab dem 4. Lebensjahr



© R. Kahrs








Es stellt sich die Frage, was unter dem Gesichtspunkt der Altersminderung im Bewertungsfall „Jagdhund“ zu mindern ist?

Ein Jagdhund erfült beim Jäger mehrere Funktionen. Neben der jagdlichen Arbeitsfunktion ist die soziale Familien- und Jagdbegleithundfunktion von Bedeutung. Durch die Alterung wird die „soziale Funktion “ nicht beeinträchtig. Mit dem zunehmenden Alter des Jagdhundes nimmt das Leistungsvermögen ab. Die Aufwendungen für die Ausbildung sind am Ende der Nutzungsdauer verbraucht.

---> Die Summe der Aufwendungen für die jagdliche Ausbildung ist entsprechend des Alters des Hundes zu entwerten!

Gebrauchswert

Der Gebrauchswert eines Jagdhundes ist unter Einbeziehung der ermittelten Aufwendungen zum jeweiligen Ausbildungsstand zu errechnen.

             VJP             HZP      HZP +JEP      JEP             VGP

Euro      1.000       1.000       1.000                      1.000

               -          1.875       1.875                      1.875

               -                           500       2.250        2.200
Euro      1.000        2.875       3.375         2.250         5.075Plus Welpenpreis

Zuschläge für weitere Prüfungen und Leistungsabzeichen sind zu berücksichtigen.

Die Aufwendungen für die Bringtreue-Prüfung sind zeitlich ermittelbar.

                                                                                                              Zuschlag 500,00 €

Das zuverlässige Apportieren ist Ausdruck einer besonders gut ausgeprägten Bringtreue, so ist neben der Bringtreue- Btr – der Verlorenbringernachweis Vbr - von großer züchterischer Relevanz.

                                                                                                             Zuschlag 300,00 €

Das Armbruster-Haltabzeichen – AH – ist als Nachweis des Gehorsams zu würdigen.

                                                                                                              Zuschlag 200,00 €

Der Härtenachweis – HN - bestätigt die erforderliche Wildschärfe des Hundes, die zur waidgerechten Jagdausübung unabdingbar ist.

                                                                                                             Zuschlag 300,00 €

Der Lautjagernachweis (\) ist von züchterischer Relevanz.

                                                                                                              Zuschlag 200,00 €

Ermittlung des Zuchtwertes

Der „Zuchtwert“ eines Hundes, ist hier als Ertragswert zu sehen. Der züchterische Wert eines Hundes und soweit seiner Verwendung in der Zucht ist von verschiedenen Faktoren abhängig.

Definieren lässt sich der Ertragswert, z.B bei einem Rüden, als der kapitalisierte „Deckgeld“- Ertrag aller zukünftigen Reinerträge während der Nutzungsdauer des Zuchthundes.

Die Bewertungskriterien von Rüden und Hündinnen sind verschieden.

Der Reinertrag des Züchters bei einem Wurf ist abhängig von der Wurfstärke, der Deckgebühr, den zeitlichen Aufwendungen, Tierarztkosten und sonstigen Zwinger-/Wurfkosten.

Dem Deckrüdenbesitzer entstehen insoweit keine Kosten, jedoch sind Risikofaktoren bei der Reinertragsermittlung zu berücksichtigen.

Risikofaktoren sind:

Verletzungs- und Unfallrisiko

Natürlicher Tod

Bedarfsdeckung

Blutlinienverengung

Das Verletzungs- und Unfallrisiko (z.B. Hodenverletzung)welches die Zucht-
tauglichkeit einschränkt schätze ich auf                                                                - 10 %

Natürlicher Tod vor Ablauf des Bewertungszeitraumes                                       - 10 %

Bedarfsdeckung Welpennachfrage                       - 10 %

Blutlinienverengung – Aufkommen von Rüden/
Hündinnen aus gleicher Zucht                             - 10 %

Risiko-Abschlag auf den Rohertrag                       - 40 %

Die Restnutzungsdauer ist der Zeitraum, der für die Verwendung als Zuchthund noch zu erwarten ist.

Im Gesamtergebnis der Faktoren Leistung, Gesundheit und Formbewertung ist zum Stichtag (Schadenstag) zu beachten.

Bei der Ermittlung des Rohertrages ist zu Grunde zu legen in welchem Umfang der Hund im Bewertungszeitraum in der Zucht eingesetzt werden kann.

Die Abzinsung des Reinertrages ist zu berücksichtigen.

BEISPIEL 1:

Ermittlung des Gebrauchswertes

Hier am Beispiel eines DK Rüden 

Alter des Rüden:                5 ½ Jahre

Welpenpreis DK:                700,00 €

Prüfungen:                       VJP 70 Pkt., HZP 170 Pkt., JEP, VGP 300 II. P 

Leistungszeichen:              HN, Btr.

Gebrauchswert nach Abschluss der Ausbildung - Alter 3 Jahre

VGP                                              5.075,00 €
HN                                                   300,00 €
Btr                                                   500,00 €
Welpenpreis                                       700,00 €

Gebrauchswert                                     6.575,00 €

Gebrauchswert 2 ½ Jahre nach Abschluss der Ausbildung – Alter 5 ½ Jahre

VGP                                               5.075,00 €
Btr                                                   500,00 €
                                                     5.575,00 €

Altersbedingte Minderung

5.575,00 € x 1/25 * 2,5^1,465         -    855,00 €  - gerundet –

HN                                                    300,00 €

                                                     5.020,00 €

Welpenpreis                                        700,00 €

Gebrauchswert                                     5.700,00 € - gerundet –

Ermittlung des Zuchtwertes 

Alter des Rüden am Stichtag                                     5 ½ Jahre

Restnutzungsdauer                                                  4 ½ Jahre

(es wird ein Deckeinsatz bis zum 10 Lebensjahr angenommen)


Formwert V/V; Hd frei

Laut Einschätzung des Hauptzuchtwartes
war der Zuchtwert des Rüden hoch.
(Gespräche mit ZW u. Züchter führen)

Anmerkung: Zuchtwert sind hier die zuchtrelevanten Eigenschaften!


Im Gesamtergebnis der Faktoren Leistung, Gesundheit
und Formbewertung nahm der Rüde zum Stichtag eine
herausragende Stellung ein.

Bei der Ermittlung des Rohertrages kann zu grundgelegt
werden, dass der Rüde im Bewertungszeitraum im vollen
Umfang in der Zucht eingesetzt wird.

 Anzahl der zulässigen Deckakte

-         Z.B. lt. Zuchtordnung  – 3 Deckte pro Jahr – 

  4,5 Jahre x  3 Deckakte                                            13,5 Deckakte

 Anzahl der Deckakte im Ausland
( Prüfen ob ein Bedarf vorlag!)

4,5          Jahre x 1 Deckakt                                        4,5 Deckakte

 

Deckakte im Bewertungszeitraum                                18,0 Deckakte    

                                                          
Rohertrag:

18,o Deckakte x 700,00 € Deckgebühr                         =  12.600,00 € 

Risiko – Abschlag      12.600,00 € x -0,40                    = -  5.040,00 €  

Reinertrag                                                                                7.560,00 €

Abzinsung des Barwertes bei 4 Jahre und Zinssatz 4% 

Abzinsungsfaktor  = 0,8548

Abzinsung zum Stichtag               7.560 x 0,8548              6.462,29 €

 
Zuchtwert zum Stichtag                           gerundet            6.400,00 €

BEISPIEL 2:

Ermittlung des Gebrauchswertes
Hier am Beispiel einer DD Hündin 

Alter des Hündin:               7 Jahre , HD-frei, Formwert g

Welpenpreis DD:                400,00 €

Prüfungen:                       VJP 64 Pkt.,  JEP 

Leistungszeichen:              HN

Gebrauchswert nach Abschluss der Ausbildung - Alter 3 Jahre

JEP                                                          2.250,00 €
HN                                                             300,00 €

                                                               2.550,00 €
Welpenpreis                                                 400,00 €
Gebrauchswert                                           2.950,00 €

Gebrauchswert 4 Jahre nach Abschluss der Ausbildung – Alter 7 Jahre

JEP                                                              2.250,00 €

HN                                                                 300,00 €

                                                                   2.550,00 €

Altersbedingte Minderung

2.550 € x 1/25 * 4^1,465               -                  770,00 €  - gerundet –

HN                                                                 300,00 €

                                                                  2.080,00 €

Welpenpreis                                                    400,00 €

Gebrauchswert                                                    2.480,00 € - gerundet

Ein Zuchtwert ist nicht zu ermitteln. Die Hündin erfüllt die Zuchtvoraussetzungen nicht.

 
Garlstedt, 20.01.2006 
         
Dipl.-Ing. Reinhard Kahrs

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* Aurnhammer, Verfahren zur Bestimmung von Wertminderungen, Aachener Sachverständigentage 1978.