Leider kommt es immer wieder vor, dass Jagdhunde bei einer Jagd durch Dritte verletzt oder gar getötet werden.
Für den Jagdhundbesitzer stellt sich hier die Frage: Was ist/war mein Jagdhund eigentlich wert?
Im Schadensfall und der damit verbundenen Auseinandersetzung mit der Versicherung ist der Wert des Hundes von Bedeutung. Der Wert eines Hundeslässt sich darstellen in der Summe der Aufwendungen für den gleichwertigen Ersatz.
In der Entschädigungspraxis wird immer wieder vorgetragen, dass nach Marktpreisen zu entschädigen sei. Es stellt sich hier die Frage, ob ein "Markt" für Jagdgebrauchshunde überhaupt besteht und ob genug Verkaufsdaten vorliegen, um von "Marktpreisen" mit allgemeiner Gültigkeit ausgehen zu können.
Ohne Frage besteht ein Welpenmarkt, deren Kaufpreise wir kennen, jedoch wird von diesen Hunden nur ein Bruchteil auf einer VGP geführt. Von denen werden wiederum nur etwa fünf bis zehn Prozent angeboten/verkauft. Die hier erzielten Verkaufspreise sind weitgehend nicht bekannt.
Hier beginnt die Aufgabe des Sachverständigen den Wert des Jagdhundes zu ermitteln.
Es darauf hinzuweisen, dass der Wert und nicht der Preis des Hundes zum Stichtag Gegenstand der Aufgabenstellung ist. Zwar basiert jeder Preis auf irgendeinen Wert und umgekehrt, aber dieser Zusammenhang muss nicht in einer Gleichheit bestehen.
Wertanalyse – Ermittlung des Gebrauchs- und Zuchtwertes
Die Wertanalyse ist eine Methode, durch die der Nutzen eines Objektes, hier Jagdhund, dargestellt und die Richtigkeit durch Überprüfung bestätigt wird.
Das „Prinzip der Bewertung“ bildet die Grundlage der Methode der Wertanalyse. Der Wert einer „Sache“ wird im Allgemeinen auf drei Bezugsgrössen abgestimmt, die nach ihren Dimensionen und in ihren gegenseitigen Abhängigkeiten bewertet werden.
Die Wertmaßstäbe, bezogen auf einen Jagdhund, sind hier:
1. Qualität – jagdliche Leistung, Zuverlässigkeit und Güte (Gesundheit) 2. Rentabilität – Kosten und Nutzung (Einsatz als Zuchthund) 3. Aktualität – Deckung des Bedarfes, Markt, Mode im Hinblick auf die gebotene Qualität.
Durch diese Wertanalyse sollen Rechenfaktoren bestimmt werden, um den Wert eines Jagdhundes ( Vorstehhundes )zu ermitteln, der im Jagdeinsatz durch einen Dritten verletzt, bzw. getötet wird.
Die Anlagen- und Zuchtprüfung VJP und HZP werden innerhalb von Prädikaten bewertet. – hervorragend, sehr gut, gut, genügend, mangelhaft und ungenügend -
Im Bewertungsfall „Allgemeine Wertanalyse“ wird angenommen, dass die VJP und HZP mit dem durchschnittlichen Prädikat – sehr gut – bestanden worden sind.
Ich halte es für angemessen bei Hunden, deren Prüfungsergebnis im unteren – gut -, bzw. im Prädikat – genügend – liegt, Abschläge vorzunehmen.
Eine geeignete Bewertungsmethode zur Ermittlung dieser Abschläge ist die Zielbaummethode nach Aurnhammer*. Grundlage der Zielbaummethode ist die Nutzwertanalyse . Die Nutzwert-analyse befasst sich mit dem Vergleich und der Beurteilung von alternativen Situationen. Bei der Bestimmung von Minderwerten eines Jagdhundes werden die Prüfungsergebnisse im Prädikat – sehr gut – (Wert = 100%), denen des zu bewertenden Jagdhundes gegenüber gestellt und im Einzelnen gewichtet. ( Soll–/Ist-Vergleich)
Die Wertanalyse erstreckt sich über die Sammlung aller Informationen, die über die zu untersuchende Sache (hier: Jagdhund und seine Ausbildung) erhalten werden können. Sie umfasst alle Abschnitte, von der Anschaffung bis zum Abschluss der Ausbildung anfallenden Kosten.
Der Ansatz der Bewertungsfaktoren erfolgt unter der Annahme eines guten bis sehr gut veranlagten Jagdhundes, und dass die Ausbildung des Hundes kontinuierlich durchgeführt wird und die einzelnen Prüfungen aufeinander aufbauen.
Ermittlung des Gebrauchswertes
Die jagdliche Leistung wird dokumentiert durch die absolvierten Prüfungen.
Der Zeitaufwand für die Vorbereitung/Ausbildung des Jagdhundes zur jeweiligen Prüfung ist unter Berücksichtigung der Prüfungsfächer darzustellen.
Die Ausbildung eines Jagdhundes wird primär vom Hundebesitzer durchgeführt.
Die Partnerbeziehung „Mensch – Hund“ wird in der Ausbildung durch den Hundbesitzer gefördert und gefestigt. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass der Mensch während der Ausbildung ebenso lernen(neu lernen) muss wie der Hund mit der Massgabe eines erhöhten Zeitaufwandes.
Die Anforderungen und der durchschnittlich erforderliche Zeitaufwand stellen sich wie folgt dar:
Die VJP ist eine Zuchtprüfung, zu der die natürlichen jagdlichen Anlagen des Junghundes durch entsprechende Vorbereitung soweit geweckt sein sollen, dass Nase, Spurwille, Suche, Vorstehen, Führigkeit und Gehorsam beurteilt werden können. Gehorsam ist kein Prüfungsfach der VJP, gleichwohl wird der Gehorsam festgestellt.
Bei der Junghundausbildung ist der Gehorsam „Stubendressur“ der Grundstock der weiteren Ausbildung.
Die Jagdgebrauchshundvereine des JGHV bieten Vorbereitungslehrgänge zur VJP an. In der Regel 5-6 Lehrgangs-Vormittage über einen Zeitraum von 5 – 6 Wochen. In diesem Zeitraum soll der Junghund für die VJP ausgebildet und durch heranführen an Wild in seinen natürlichen Anlagen geweckt werden. Gefestigt werden die jeweiligen Übungen durch tägliche Arbeits-einheiten im Garten/Revier.
Als Zeitaufwand sind zu berücksichtigen:
5 Lehrgangstage a’ 4 Zeitstunden 5 * 6 Tage a’ 1,0 Zeitstunden davon 50% im Jagdrevier mit 1 Stunde Fahrzeit Prüfungstag einschl. Fahrzeit
20 Stunden 30 Stunden 15 Stunden 10 Stunden
ZeitaufwandVJP
75 Stunden
Bei der HZP steht im Vordergrund die Feststellung der Entwicklung der natürlichen Anlagen des Junghundes im Hinblick auf seine Eignung und zukünftige Verwendung im vielseitigen Jagdgebrauch und als Zuchthund.
Die Jagdgebrauchshundvereine des JGHV bieten Vorbereitungslehrgänge zur HZP/Brauchbarkeitsprüfung an. In der Regel 6 Lehrgangs-Vormittage über einen Zeitraum von 6 Wochen. Die Ausbildung des Jagdhundes in der Feld- und Wasserarbeit soll zu dieser Zeit im Wesentlichen abgeschlossen sein.
Die HZP ist unterteilt in Anlagen- und Abrichtefächern. Die Anlagenfächer sind: Nase, Suche, Vorstehen, Führigkeit, Arbeitsfreude und Wasserarbeit.
Abrichtefächer sind: Verlorenbringen von Federwild, Haarwildschleppe, Art des Bringens und Gehorsam.
Im Vordergrund der Ausbildung stehen hier die Abrichtung im Apport und die Einarbeitung des Hundes für die Wasserarbeit. Weiter ist zu berücksichtigen, dass für das Legen/Ziehen der Haar- und Federwildschleppe eine zweite Person erforderlich ist.
Als Zeitaufwand sind zu berücksichtigen:
6 Lehrgangstage a’ 4 Zeitstunden 5 * 6 Tage a’ 3,0 Zeitstunden einschl. Fahrzeitins Revier Prüfungstag einschl. Fahrzeit
24 Stunden 90 Stunden 10 Stunden
Zeitaufwand HZP
124 Stunden
Brauchbarkeitsprüfung nach den Brauchbarkeitsrichtlinien der Bundesländer.
Nachweis der Brauchbarkeit:
Die Notwendig der jagdlichen Brauchbarkeit ergibt sich z.B. aus § 4 NjagdG zu § 1 BJagdG, Abs. 3: „ Der Jäger hat, den Geboten der Waidgerechtigkeit entsprechend, mit brauchbaren Jagdhunden zu jagen.“
Ein Jagdhund ist brauchbar, wenn er eine Herbstzuchtprüfung (HZP) mit zusätzlicher Schweißprüfung und Prüfung der Gehorsamsfächer und freies Verlorensuchen eines ausgelegten Stückes Federwild bestanden hat.
In Ergänzung zur HZP ist der Hund für die Schweißarbeit (Übernacht-Schweißfährte – 400 m) einzuarbeiten.
Die Schweißfährten müssen in Revier (Wald) gelegt und mit dem Hund gearbeitet werden. In der Regel sind 4 Übungsfährten ausreichend.
Als Zeitaufwand sind zu berücksichtigen:
4 * 4 Tage a’ 3,0 Zeitstunden einschl. Fahrzeit ins Revier Freiverlorensuche und Gehorsam Prüfungstag einschl. Fahrzeit
12 Stunden 8 Stunden 10 Stunden
Zeitaufwand „Zusatzfächer“ JEP
30 Stunden
Verbands-Gebrauchsprüfung (VGP)
Die Vorbereitung auf die Verbands-Gebrauchsprüfung (VGP), die „Meisterprüfung“ des Hundes, baut auf das Erlernte (HZP und JEP) auf. Die VGP wird in der Regel im Folgejahr nach der HZP absolviert. Auf der VGP werden neben den bereits auf der HZP/JEP geprüften Fächern, Bringen von Fuchs über Hindernis, Fuchsschleppe, Stöbern, Buschieren, Manieren und Nachziehen am Wild, Verhalten am Stand, Leinenführigkeit, Folgen frei bei Fuß, Ablegen Benehmen vor eräugtem Feder- und Haarwild und Schußruhe geprüft.
Die Einarbeitung für die VGP beginnt in der Regel nach der Brut- und Setzzeit, Mitte Juli und wird kontinuierlich bis zur VGP-Prüfung fortgesetzt. Die Prüfungstermine sind in der Regel im Oktober eines Jahres. Ein Ausbildungszeitraum von 12 Wochen kann als durchschnittlich angesehen werden.
Als Zeitaufwand sind zu berücksichtigen:
12 Wochen * 4 Tage a’ 3,0 Zeitstunden einschl. Fahrzeit ins Revier 2 Prüfungstage einschl. Fahrzeit
144 Stunden 16 Stunden
Zeitaufwand VGP
160 Stunden
Bringtreueprüfung (Btr)
Durch die Bringtreueprüfung soll die besondere Zuverlässig des Gebrauchshundes im Bringen festgestellt werden. Für die Bringtreueprüfung werden Füchse verwendet.
Als Zeitaufwand sind zu berücksichtigen:
10 Tage a ’ 2,0 Zeitstunden einschl. Fahrzeit ins Revier Prüfungstag einschl. Fahrzeit
20 Stunden 5 Stunden
Zeitaufwand Btr
25 Stunden
Zeitaufwand insgesamt
VJP
HZP
(JEP 30 Stunden)
VGP
75 Stunden
124 Stunden
160 Stunden
Insgesamt - ohne JEP
359 Stunden
Btr. 25 Stunden
Bewertung des Gebrauchswertes in Euro
Die geldliche Bewertung erfolgt in Anlehnung an die Entschädigungspraxis von Versicherungs-gesellschaften bei Entschädigungen von Eigenleistungen im Schadensfall. Die Versicherungs-gesellschaften entschädigen Eigenleistungen mit einen Stundensatz von 8,00 € - 15,00 €. Ich halte hier einen Stundensatz von 10,00 €/Stunde für angemessen und sachgerecht. Für die Fahrten mit dem PKW zu den Lehrgängen/Revier und Prüfungen halte eine Kilometer-pauschale von 0,30 €/km für angemessen.
Sonstige Aufwendungen – Fahrtkosten, Schleppwild und Gebühren
Fahrten Es werden für die Fahrten zu den Lehrgängen und ins Übungs-Revier jeweils 30 km (hin und zurück) und 60 km(hin und zurück) zum Prüfungsort angesetzt.
VJP - Lehrgang/Revier 20 x 30 km = 600 km - Prüfung = 60 km
660 km
- Fahrkosten VJP 660 km x 0,30 € = 198,00 €
HZP - Lehrgang/Revier 36 x 30 Km = 1.080 km - Prüfung = 60 km
1.140 km - Fahrkosten HZP 1.140 km x 0,30 €/km = 342,00 €
JEP - Revier 16 x 30 km = 480 km - Prüfung = 60 Km
540 km
- Fahrkosten JEP 540 km x 0,30 €/km = 162,00 €
VGP - Revier 48 x 30 km = 1.440 km - Prüfung 2 x 60 km = 120 km
1.560 km
- Fahrkosten VGP 1.560 km x 0,30 = 468,00 €
Btr - Revier 10 x 30 km = 300 km - Prüfung = 60 km
360 km
- Fahrkosten Btr 360km x 0,30 €/km = 108,00 €
Schleppwild
Für die Jagdhundeausbildung ist Haarwild (Kanin, Fuchs) und Federwild (Fasan, Ente u.a)erforderlich. Dieses kann über den Hande erworben werden. Die Handelspreise einschl. Versandkosten sind zu berücksichtigen.
HZP/JEP Schleppenwild u. l. Enten 75,00 €
VGP Schleppwild 50,00 € Gebühren
Für das Ausrichten der Prüfungen/Lehrgängewerden von den Jagdgebrauchs- und Zuchtvereinen Nenngelder bzw. Lehrgangsgebühren erhoben.
Gesamtaufwendungen der einzelnen Zucht- und Gebrauchsprüfungen
VJP Ausbildung 75,00 Std. x 10,00 €/Std. 750,00 € Fahrkosten 198,00 € Gebühren 100,00 €
gerundet 1.000,00 €
HZP Ausbildung 124,00 Std. x 10,00 €/Std. 1.240,00 € Schleppwild/Enten 75,00 € Fahrkosten 342,00 € Gebühren 110,00 €
gerundet 1.875,00 €
JEP Ergänzung HZP 30,00 Std. x 10,00 €/Std. 300,00 € Fahrkosten 162,00 € Gebühren 30,00 €
gerundet 500,00 €
Ohne HZP 150,00 Std. x 10,0 €/Std. 1.500,00 € SchleppwildEnten 75,00 € Fahrkosten 500,00 € Gebühren 175,00 €
2.250,00 €
VGP Ausbildung 160 Std. x 10,00 €/Std. 1.600,00 € Schleppwild 50,00 € Fahrkosten 468,00 € Gebühren 90,00 €
gerundet 2.200,00 €
Btr Ausbildung 25 Std. x 10,00 €/Std. 250,00 € Fahrkosten 108,00 € Gebühren 30,00 €
gerundet 400,00 €
Altersminderung
Die Lebenserwartung der Vorstehhunde-Rassen liegt zwischen 10 – 18 Jahren. Die mittlere Lebenserwartung wird mit 14 Jahren angesetzt.
Für die Ableitung von Altersminderungsfaktoren sind Grenzwerte festzulegen.
Das Ende der jagdlichen Ausbildung, hier die VGP, erfolgt i. d. R. im Alter von 3 Jahren eines Vorstehhundes. Unter Berücksichtung eines End-Alters von 14 Jahren und die Gesundheit eines Hundes kann als Grenzwert der jagdlichen Nutzung ein Alter von 12 Jahren gesetzt werden.
Der Zeitraum der jagdlichen Nutzung nach Abschluss der Ausbildung – Gesamtnutzungsdauer (GND) - eines Vorstehhundes mit der mittleren Lebenserwartung von 14 Jahre beträgt somit 9 Jahre.
An dieser Stelle kann sicher diskutiert werden, ob nicht nach Festlegung der Grenzwerte eine lineare Minderung zutreffende Ergebnisse liefert, jedoch hat die Realität gezeigt, dass das Leistungsvermögen eines Jagdhundes mit zunehmenden Alter überproportional abnimmt. Im Gegensatz hierzu ist festzustellen, dass bis zum 5-6 Lebensjahr eine Verringerung des Leistungsvermögens kaum spürbar ist.
DiesesWertminderungsproblem habe ich näher untersucht. Im Ergebnis habe ich eine mathematische Formel hergeleitet, die diesem Problem annähernd gerecht wird. Ich gehe davon aus, dass bis zum Alter von 6 Jahren (3 Jahre nach Abschluss der Hundeausbildung) eine maximale Minderung von 20 % vorliegt.
Es stellt sich die Frage, was unter dem Gesichtspunkt der Altersminderung im Bewertungsfall „Jagdhund“ zu mindern ist?
Ein Jagdhund erfült beim Jäger mehrere Funktionen. Neben der jagdlichen Arbeitsfunktion ist die soziale Familien- und Jagdbegleithundfunktion von Bedeutung. Durch die Alterung wird die „soziale Funktion “ nicht beeinträchtig. Mit dem zunehmenden Alter des Jagdhundes nimmt das Leistungsvermögen ab. Die Aufwendungen für die Ausbildung sind am Ende der Nutzungsdauer verbraucht.
---> Die Summe der Aufwendungen für die jagdliche Ausbildung ist entsprechend des Alters des Hundes zu entwerten!
Gebrauchswert
Der Gebrauchswert eines Jagdhundes ist unter Einbeziehung der ermittelten Aufwendungen zum jeweiligen Ausbildungsstand zu errechnen.
VJP HZP HZP +JEP JEP VGP
Euro 1.000 1.000 1.000 1.000
- 1.875 1.875 1.875
- 500 2.250 2.200
Euro 1.000 2.875 3.375 2.250 5.075
Plus Welpenpreis
Zuschläge für weitere Prüfungen und Leistungsabzeichen sind zu berücksichtigen.
Die Aufwendungen für die Bringtreue-Prüfung sind zeitlich ermittelbar.
Zuschlag 500,00 €
Das zuverlässige Apportieren ist Ausdruck einer besonders gut ausgeprägten Bringtreue, so ist neben der Bringtreue- Btr – der Verlorenbringernachweis Vbr - von großer züchterischer Relevanz.
Zuschlag 300,00 €
Das Armbruster-Haltabzeichen – AH – ist als Nachweis des Gehorsams zu würdigen.
Zuschlag 200,00 €
Der Härtenachweis – HN - bestätigt die erforderliche Wildschärfe des Hundes, die zur waidgerechten Jagdausübung unabdingbar ist.
Zuschlag 300,00 €
Der Lautjagernachweis (\) ist von züchterischer Relevanz.
Zuschlag 200,00 €
Ermittlung des Zuchtwertes
Der „Zuchtwert“ eines Hundes, ist hier als Ertragswert zu sehen. Der züchterische Wert eines Hundes und soweit seiner Verwendung in der Zucht ist von verschiedenen Faktoren abhängig.
Definieren lässt sich der Ertragswert, z.B bei einem Rüden, als der kapitalisierte „Deckgeld“- Ertrag aller zukünftigen Reinerträge während der Nutzungsdauer des Zuchthundes.
Die Bewertungskriterien von Rüden und Hündinnen sind verschieden.
Der Reinertrag des Züchters bei einem Wurf ist abhängig von der Wurfstärke, der Deckgebühr, den zeitlichen Aufwendungen, Tierarztkosten und sonstigen Zwinger-/Wurfkosten.
Dem Deckrüdenbesitzer entstehen insoweit keine Kosten, jedoch sind Risikofaktoren bei der Reinertragsermittlung zu berücksichtigen.
Risikofaktoren sind:
Verletzungs- und Unfallrisiko
Natürlicher Tod
Bedarfsdeckung
Blutlinienverengung
Das Verletzungs- und Unfallrisiko (z.B. Hodenverletzung)welches die Zucht- tauglichkeit einschränkt schätze ich auf - 10 %
Natürlicher Tod vor Ablauf des Bewertungszeitraumes - 10 %
Bedarfsdeckung Welpennachfrage - 10 %
Blutlinienverengung – Aufkommen von Rüden/ Hündinnen aus gleicher Zucht - 10 %
Risiko-Abschlag auf den Rohertrag - 40 %
Die Restnutzungsdauer ist der Zeitraum, der für die Verwendung als Zuchthund noch zu erwarten ist.
Im Gesamtergebnis der Faktoren Leistung, Gesundheit und Formbewertung ist zum Stichtag (Schadenstag) zu beachten.
Bei der Ermittlung des Rohertrages ist zu Grunde zu legen in welchem Umfang der Hund im Bewertungszeitraum in der Zucht eingesetzt werden kann.
Die Abzinsung des Reinertrages ist zu berücksichtigen.
BEISPIEL 1:
Ermittlung des Gebrauchswertes
Hier am Beispiel eines DK Rüden
Alter des Rüden: 5 ½ Jahre
Welpenpreis DK: 700,00 €
Prüfungen: VJP 70 Pkt., HZP 170 Pkt., JEP, VGP 300 II. P
Leistungszeichen: HN, Btr.
Gebrauchswert nach Abschluss der Ausbildung - Alter 3 Jahre
VGP 5.075,00 € HN 300,00 € Btr 500,00 €
Welpenpreis 700,00 €
Gebrauchswert 6.575,00 €
Gebrauchswert 2 ½ Jahre nach Abschluss der Ausbildung – Alter 5 ½ Jahre